Rz. 155
Antragsmuster aus Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Bearbeiter Herrmann) mit frdl. Genehmigung des Luchterhand-Verlages.
Rz. 156
Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG
Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG
In der Familienstreitsache _________________________
Aktenzeichen _________________________
wird beantragt anzuordnen:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der Anordnung, Auskunft über seine Einkünfte im Zeitraum _________________________ bis _________________________,
[letzten zwölf Monate bei abhängig Beschäftigten, der letzten drei Jahre bei Selbstständigen]
sein Vermögen und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch ein Bestandsverzeichnis zu erteilen und
die Auskünfte zu belegen durch
Kopien der Gehaltsabrechnungen,
der Steuerbescheide,
_________________________,
_________________________,
und _________________________ [die verlangten Belege sind genau zu benennen].
Begründung:
Der Antragsgegner ist zum Unterhalt verpflichtet. Er ist zur Feststellung seiner Unterhaltsverpflichtung mit Schriftsatz vom _________________________ vergeblich aufgefordert worden, innerhalb einer angemessenen Frist umfassend Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu erteilen und die Einkünfte zu belegen.
Beweis: in Ablichtung beigefügtes Auskunftsverlangen vom _________________________
Auf eine nach Fristablauf erfolgte Mahnung vom _________________________ erfolgte ebenfalls keine Reaktion.
Eine Frist von 2 Wochen ist ausreichend und angemessen, da der Antragsgegner mehr als _________________________ Wochen mit der Auskunftserteilung in Verzug ist.
Auskunftserteilung und Belegvorlage sind für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung, weil _________________________
Die Voraussetzungen für einen verfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 235 Abs. 2 FamFG liegen damit vor.
Bei der Kostenentscheidung wird zu berücksichtigen sein, dass der Antragsgegner der Aufforderung, Auskunft zu erteilen, außergerichtlich nicht nachgekommen ist.
Rz. 157
Muster 20.2: Antrag auf Auskunft gegen Dritte § 236 FamFG
Muster 20.2: Antrag auf Auskunft gegen Dritte § 236 FamFG
– Familiengericht –
In der Familienstreitsache _________________________
Aktenzeichen _________________________
wird beantragt anzuordnen:
Über die Höhe der Einkünfte des Antragsgegners werden Auskünfte eingeholt
bei _________________________
Begründung:
Mit gerichtlicher Verfügung vom _________________________ ist angeordnet worden, dass der Antragsgegner bis zum _________________________ Auskunft über sein Einkommen erteilen und die Auskunft belegen soll. Die Auskunft ist nicht erteilt worden.
Gemäß § 236 Abs. 1 und 2 FamFG hat das Gericht nunmehr bei der oben bezeichneten Stelle über die Höhe des Einkommens Auskunft und Belege anzufordern.
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