Rz. 155

Antragsmuster aus Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Bearbeiter Herrmann) mit frdl. Genehmigung des Luchterhand-Verlages.

 

Rz. 156

Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG

 

Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG

In der Familienstreitsache _________________________

Aktenzeichen _________________________

wird beantragt anzuordnen:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der Anordnung, Auskunft über seine Einkünfte im Zeitraum _________________________ bis _________________________,

[letzten zwölf Monate bei abhängig Beschäftigten, der letzten drei Jahre bei Selbstständigen]

sein Vermögen und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch ein Bestandsverzeichnis zu erteilen und

die Auskünfte zu belegen durch

Kopien der Gehaltsabrechnungen,

der Steuerbescheide,

_________________________,

_________________________,

und _________________________ [die verlangten Belege sind genau zu benennen].

Begründung:

Der Antragsgegner ist zum Unterhalt verpflichtet. Er ist zur Feststellung seiner Unterhaltsverpflichtung mit Schriftsatz vom _________________________ vergeblich aufgefordert worden, innerhalb einer angemessenen Frist umfassend Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu erteilen und die Einkünfte zu belegen.

Beweis: in Ablichtung beigefügtes Auskunftsverlangen vom _________________________

Auf eine nach Fristablauf erfolgte Mahnung vom _________________________ erfolgte ebenfalls keine Reaktion.

Eine Frist von 2 Wochen ist ausreichend und angemessen, da der Antragsgegner mehr als _________________________ Wochen mit der Auskunftserteilung in Verzug ist.

Auskunftserteilung und Belegvorlage sind für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung, weil _________________________

Die Voraussetzungen für einen verfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 235 Abs. 2 FamFG liegen damit vor.

Bei der Kostenentscheidung wird zu berücksichtigen sein, dass der Antragsgegner der Aufforderung, Auskunft zu erteilen, außergerichtlich nicht nachgekommen ist.

 

Rz. 157

Muster 20.2: Antrag auf Auskunft gegen Dritte § 236 FamFG

 

Muster 20.2: Antrag auf Auskunft gegen Dritte § 236 FamFG

– Familiengericht –

In der Familienstreitsache _________________________

Aktenzeichen _________________________

wird beantragt anzuordnen:

Über die Höhe der Einkünfte des Antragsgegners werden Auskünfte eingeholt

bei _________________________

Begründung:

Mit gerichtlicher Verfügung vom _________________________ ist angeordnet worden, dass der Antragsgegner bis zum _________________________ Auskunft über sein Einkommen erteilen und die Auskunft belegen soll. Die Auskunft ist nicht erteilt worden.

Gemäß § 236 Abs. 1 und 2 FamFG hat das Gericht nunmehr bei der oben bezeichneten Stelle über die Höhe des Einkommens Auskunft und Belege anzufordern.

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