Rz. 74

Lässt sich mit den systematischen Argumenten von Schäfer im Personengesellschaftsrecht (siehe Rdn 72) eine eigene Treuepflicht des Vorsorgebevollmächtigten überzeugend begründen, sieht dies im Kapitalgesellschaftsrecht anders aus. Folgt man der Auffassung, dass die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten durch einen Vorsorgebevollmächtigten im Kapitalgesellschaftsrecht nicht der Zustimmung der Mitgesellschafter bedarf (siehe Rdn 21), lässt sich mit den vorstehenden Argumenten zur Rechtslage im Personengesellschaftsrecht eine eigene Treuepflicht des Vorsorgebevollmächtigten nicht begründen. Denn an der durch die Zustimmung vermittelten mitgliedschaftsähnlichen Beziehung fehlt es in diesen Fällen.

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