Rz. 81

Für den Fall, dass keine (wirksame) Vorsorgevollmacht vorliegt – z.B. mangels Zustimmung oder Nichterteilung – ist daran zu denken, dass sich die Gesellschafter wechselseitig bevollmächtigen können.

Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter

 

Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter

Sollten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht vorliegen, wird zur Vermeidung einer sonst erforderlichen Betreuung bereits jetzt eine auf die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte und vor allem der Mitgliedschaftspflichten aus diesem Gesellschaftsvertrag beschränkte Vorsorgevollmacht an die anderen Gesellschafter erteilt, die zu diesem Zweck von § 181 BGB befreit sind, wobei mindestens zwei Mitgesellschafter zusammen vertreten.

 

Rz. 82

Soll der Gesellschaftsvertrag Dritten nicht vorgelegt werden, kann eine solche "Auffangvollmacht" auch in einer gesonderten Urkunde erteilt werden.

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