Rz. 1

Neben der Erfassung des Sachverhalts ist vor Beginn jeder Gestaltung eine Reihe von Vorfragen zu klären. So sollte der Berater anhand des zuvor erfassten Stammbaumes die gesetzliche Erbfolge und die Frage des Pflichtteilsrechtes klären. Darüber hinaus ist unbedingt die Vererblichkeit des jeweiligen Vermögensgegenstandes zu prüfen. Um von einer gesicherten Sachverhaltsgrundlage ausgehen zu können, sollte sich der Berater nach Möglichkeit sämtliche Unterlagen und Urkunden geben lassen bzw. anfordern. Wichtig ist auch immer die Frage nach den bisher bereits errichteten Verfügungen von Todes wegen, um sicher zu gehen, dass der Erblasser in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist (vgl. § 10 Rdn 1 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge