1. Wechselseitige Alleinerbeneinsetzung mit Schlusserbenbestimmung
Rz. 6
Beim sog. Berliner Testament[1] setzen die Ehegatten sich wechselseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben ein. Man spricht hier von der Einheitslösung, da sich der Nachlass des Erstversterbenden mit dem Vermögen des überlebenden Ehegatten zu einem einheitlichen Vermögen vermischt.
Rz. 7
Muster 2.1: Erbeinsetzung bei Berliner Testament
Muster 2.1: Erbeinsetzung bei "Berliner Testament"
§ _________________________
Erbeinsetzung
(1) Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
(2) Der länger lebende von beiden Ehegatten und ein jeder für den Fall, dass sie gleichzeitig oder kurz hintereinander aus gleichem Anlass versterben, setzt zu seinen alleinigen und unbeschränkten Erben und Ersatzerben die gemeinsamen Kinder _________________________ und _________________________ sowie evtl. weitere zukünftige gemeinsame Abkömmlinge zu gleichen Teilen ein. Sollte eines der gemeinsamen Kinder vor dem Erbfall versterben oder aus einem sonstigen Grunde nicht Erbe werden, treten dessen Abkömmlinge entsprechend den Regeln über die gesetzliche Erbfolge an dessen Stelle. Sind solche nicht vorhanden, so soll der Erbteil des Weggefallenen den anderen Abkömmlingen im Verhältnis ihrer Erbteile nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge anwachsen.
(3) Sollten im Zeitpunkt des Todes des länger lebenden Ehegatten keine Abkömmlinge vorhanden sein, so sollen _________________________, geb. am _________________________, _________________________, geb. am _________________________ und _________________________, geb. am _________________________ zu gleichen Teilen Schlusserben werden.[2] Weiter ersatzweise sollen jeweils die Abkömmlinge der vorgenannten Schlusserben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge Schlusserben werden. Weiter ersatzweise tritt Anwachsung bei allen vorgenannten Schlusserben ein.
(4) Sollten die Ehegatten ohne eigene Abkömmlinge gleichzeitig oder kurz hintereinander aus gleichem Anlass versterben, so ist _________________________, geb. am _________________________, Ersatzerbe der Ehefrau. Ersatzerbe des Ehemannes, ist dann _________________________ geb. am _________________________ und _________________________ geb. am _________________________.[3] Weiter ersatzweise sind jeweils deren Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge Ersatzerben.
2. Vermächtnisse beim "Berliner Testament"
Rz. 8
Gerade bei vermögenden Familien ist die wechselseitige Erbeinsetzung der Ehegatten steuerlicher ungünstig, da die Erbschaftsteuerfreibeträge so nicht optimal genutzt werden. Zudem entspricht die wechselseitige Erbeinsetzung der Ehegatten meist nicht den "Vorgaben" aus den Familien, da die Unternehmensbeteiligungen und Immobilien, die aus den Familien stammen, regelmäßig nur an Abkömmlinge übertragen oder vererbt werden dürfen.
Rz. 9
Durch den Einsatz von Vermächtnissen können die steuerlichen Nachteile des Berliner Testamentes vermieden werden. Auch kann durch den Einsatz von Vermächtnissen zugunsten der Abkömmlinge oder ersatzweise zugunsten der Geschwister der Testierenden erreicht werden, dass die Vermögenswerte in den jeweiligen Familien bleiben.
a) Vermächtnisregelung in Berliner Testament bei vermögenden Ehegatten
Rz. 10
Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei Berliner Testament
Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei "Berliner Testament"
§ _________________________
Vermächtnis über Vermögenswerte aus den jeweiligen Familien
(1) Der Erstversterbende der Ehegatten wendet jeweils die Vermögenswerte, die er aus seiner Familie zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen erhalten hat bzw. noch erhalten wird, den gemeinsamen Kindern zu gleichen Teilen per Vermächtnis zu. Sollte einer der Vermächtnisnehmer vorversterben oder aus einem sonstigen Grunde nicht Vermächtnisnehmer werden, treten dessen Abkömmlinge entsprechend den Regeln über die gesetzliche Erbfolge an dessen Stelle. Weiter ersatzweise tritt Anwachsung ein. Sollten im Zeitpunkt des Todes keine gemeinsamen Abkömmlinge vorhanden sein, so sind jeweils die Geschwist...
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