Rz. 969

In der Praxis des Unfallhaftpflichtrechts und des Amtshaftungsrechts nimmt die Geltendmachung von Schäden wegen ungenügender Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen einen großen Raum ein. Die Einordnung solcher Schadensfälle in das geltende Amtshaftungsrecht bedarf besonderer Betrachtung: Ist zunächst die Pflichtenstellung der Hoheitsträger dem Grunde nach zu klären, muss darüber hinaus die ­Zuständigkeit bei der Erfüllung der Aufgaben bestimmt werden; letztlich ist die konkrete Verkehrssicherungspflicht inhaltlich auszufüllen.[2998]

[2998] Die nachfolgende Darstellung der Verkehrssicherungspflichten befasst sich ausschließlich mit den Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf öffentliche Verkehrsflächen. Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten im Übrigen wird verwiesen auf die Ausführungen von Schumacher, Handbuch der Kommunalhaftung, 5. Aufl. 2015, sowie in der BADK-Information, Sonderheft Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung 2018 (im Folgenden kurz: Sonderheft 2018), 5. Aufl. 2018, und Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2016.

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