Rz. 101

Die Höhe der Mängelbeseitigungskosten kann der Besteller schätzen. Es ist nicht nötig, dass er hierzu vorprozessual ein Privatgutachten einholt. Vielmehr reicht es aus, dass er für den Fall des Bestreitens der Höhe der Mängelbeseitigungskosten Beweis durch gerichtliches Sachverständigengutachten anbietet.[105] Häufig ist eine sachverständige Ermittlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten vor Klageerhebung aber dennoch empfehlenswert, schon um zu vermeiden, dass bei einer zu hohen Kostenschätzung die Klage teilweise abgewiesen wird und der Besteller entsprechend mit den Kosten belastet wird.

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