Rz. 10
Im StVG sind u.a. folgende Regelungen getroffen:
▪ | Grundlagen und Eckdaten für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 2 bis 4) |
▪ | Ermächtigungsgrundlagen für Verordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 1) in Verbindung mit einer Ermächtigungsgrundlage für den Umtausch von Führerscheinen, die vor Inkrafttreten der neuen Klasseneinteilung ausgestellt worden sind. |
▪ | Vorschriften für das Fahreignungsregister (§§ 28 bis 47) sowie |
▪ | Vorschriften für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (§§ 48 bis 63). |
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