Rz. 10

Im StVG sind u.a. folgende Regelungen getroffen:

Grundlagen und Eckdaten für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 2 bis 4)
Ermächtigungsgrundlagen für Verordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 1) in Verbindung mit einer Ermächtigungsgrundlage für den Umtausch von Führerscheinen, die vor Inkrafttreten der neuen Klasseneinteilung ausgestellt worden sind.
Vorschriften für das Fahreignungsregister (§§ 28 bis 47) sowie
Vorschriften für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (§§ 48 bis 63).

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