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Arbeitsvermittlung ist eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (§§ 35 ff. SGB III). Die private Arbeitsvermittlung für alle Berufe und Personengruppen ist möglich. Eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich.

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