Rz. 3
Die zuletzt am 13.1.2012 geänderte Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) vom 29.7.1994 regelt, gestützt auf § 4 Abs. 1 PflVG, den Mindestinhalt und den Umfang des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer ist verpflichtet, den vom Verordnungsgeber vorgesehenen Mindeststandard des Verkehrsopfer- und Versicherungsnehmerschutzes den von ihm verwendeten AKB zugrunde zu legen.
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