aa) Doppelte Haushaltsführung; Heimreise
Rz. 1015
Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern unterhält er stattdessen an seinem künftigen Arbeitsort einen weiteren Wohnsitz, werden ihm monatlich im Nachhinein für einen Zeitraum von (…) Monaten gegen Vorlage geeigneter Nachweise die Mietkosten bis zu einer Höhe von monatlich (…) EUR brutto erstattet. Ferner erstattet die Gesellschaft dem Arbeitnehmer für denselben Zeitraum monatlich im Nachhinein gegen Vorlage geeigneter Nachweise die Kosten für eine wöchentliche, tatsächlich angetretene Heimreise in der 2. Klasse der Bahn. Besitzt der Arbeitnehmer eine Bahncard, ist er verpflichtet, diese zu verwenden. Bei Benutzung des eigenen Pkw werden 0,(…) EUR je Entfernungskilometer erstattet.[2315] Mietwagenkosten werden nicht erstattet. Etwaige Steuern für den geldwerten Vorteil trägt der Arbeitnehmer.
bb) Pendlerpauschale
Rz. 1016
Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers künftig mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern pendelt er unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung täglich zu seinem künftigen Arbeitsort, werden ihm monatlich im Nachhinein gegen Vorlage geeigneter Nachweise für einen Zeitraum von (…) Monaten die tatsächlich angefallenen Pendelkosten bis zu einer Gesamthöhe von maximal (…) EUR brutto erstattet. Besitzt der Arbeitnehmer eine Bahncard, ist er verpflichtet, diese zu verwenden. Mietwagenkosten werden nicht erstattet. Etwaige Steuern für den geldwerten Vorteil trägt der Arbeitnehmer.
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