Rz. 487

Der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 2 IX ist dann eröffnet, wenn der Beschäftigte innerhalb eines Jahres – nicht notwendig Kalenderjahres – länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist,[1314] wobei aus dem Präventionsgedanken des § 167 Abs. 2 SGB IX folgt, dass der Zeitraum der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit auf die jeweils zurückliegenden 12 Monate zu beziehen ist. Bei Teilzeitkräften ohne eine Fünf-Tage-Woche spricht einiges dafür – in Anlehnung an die Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG – bei der Bestimmung des Sechs-Wochen-Zeitraums arbeitsfreie Tage mitzuzählen[1315]

Wie oben bereits ausgeführt, "zwingt" das Gesetz den Arbeitgeber zur Durchführung des BEM. Der Arbeitgeber hat die Initiativlast für die Durchführung des BEM. Der Jahreszeitraum bemisst sich nach § 191 BGB und ist ein Zeitraum von 365 Tagen.[1316] Der jeweils zurückliegende Jahreszeitraum ist insofern maßgeblich mit der Folge, dass der Arbeitgeber erneut ein BEM anbieten muss, wenn sich in einem neuen Jahreszeitraum wiederum Fehlzeiten im in § 167 Abs. 2 SGB IX genannten Umfang angesammelt haben.[1317]

Es kommt nicht darauf an, ob das KSchG Anwendung im Betrieb (sog. Kleinbetriebe) findet, da es sich beim BEM nicht um ein Verfahren m handelt, welches auf eine Kündigung abzielt.

 

Rz. 488

Nach dem Wortlaut des § 167 Abs. 2 SGB IX kommt es nicht darauf an, ob die Arbeitsunfähigkeit etwa auf dieselbe oder auf verwandte Ursachen zurückzuführen ist. Zwar könnte ein Eingliederungsmanagement bei zusammenhanglosen Arbeitsunfähigkeitszeiten, die in der Addition zufällig sechs Wochen oder mehr ergeben, ins Leere laufen. Darauf kommt es jedoch ebenso wenig an, wie auf die Schwere der jeweiligen Krankheit. Ein BEM ist auch dann durchzuführen, wenn der Zeitraum von sechs Wochen aufgrund einer Erkrankung wegen einer Erkältung überschritten wird.

[1314] Plocher, DB 2015, 2875; LAG S-H 3.6.2015 – 6 SA 396/14, BeckRS 2015, 72174.
[1315] Lunk, NJW 2019, 2349.
[1316] LAG S-H 3.6.2015 – 6 SA 396/14, BeckRS 2015, 72174 Rz 63.
[1317] LAG S-H 3.6.2015 – 6 SA 396/14, BeckRS 2015, 72174 Rz 63.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge