Rz. 1015

 
Praxis-Beispiel

Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern unterhält er stattdessen an seinem künftigen Arbeitsort einen weiteren Wohnsitz, werden ihm monatlich im Nachhinein für einen Zeitraum von (…) Monaten gegen Vorlage geeigneter Nachweise die Mietkosten bis zu einer Höhe von monatlich (…) EUR brutto erstattet. Ferner erstattet die Gesellschaft dem Arbeitnehmer für denselben Zeitraum monatlich im ­Nachhinein gegen Vorlage geeigneter Nachweise die Kosten für eine wöchentliche, tatsächlich angetretene Heimreise in der 2. Klasse der Bahn. Besitzt der Arbeitnehmer eine Bahncard, ist er verpflichtet, diese zu verwenden. Bei Benutzung des eigenen Pkw werden 0,(…) EUR je Entfernungskilometer erstattet.[2315] Mietwagenkosten werden nicht erstattet. Etwaige Steuern für den geldwerten Vorteil trägt der Arbeitnehmer.

[2315] Zur Auslegung einer Regelung zur Fahrtkostenentschädigung in einem Sozialplan hinsichtlich der "kürzesten Fahrtstrecke" vgl. BAG 15.5.2018 – 1 AZR 37/17, BeckRS 2018, 12905.

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