Rz. 36

I.d.R. erfolgt der Erstkontakt telefonisch. Der "Neumandant" kann sich aber ebenso schriftlich oder persönlich bei Ihnen vorstellen.

Die Entscheidung, ob der RA das Mandat annimmt, obliegt nicht den Kanzleimitarbeitern, es sei denn, dass es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das in der Kanzlei nicht bearbeitet wird. Aber auch in diesen Fällen muss vorher eine Regelung getroffen sein, dass eine entsprechende Annahme des Mandats aus diesem Grunde nicht infrage kommt.

 

Rz. 37

Bei "Neumandaten" sind folgende Informationen einzuholen und folgende Regeln einzuhalten:

Erfassen des Vor- und Nachnamens mit Anschrift und Telefonnummer,
Kollisionsprüfung,
Information über das Rechtsgebiet,
Prüfung dahingehend, ob Fristen/Termine in Bezug auf das mögliche Neumandat vorhanden sind. Ggf. sind diese vorsorglich sofort zu notieren.
Fertigung eines Vermerks über das Neumandat und Vorlage an den RA.
 

Rz. 38

Insbes. im Umgang mit dem Mandanten (allerdings nicht nur mit dem Mandanten) sollten Sie über folgende Eigenschaften verfügen, die Sie i.Ü. als qualifizierte/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter auszeichnen:

1. Freundlichkeit,
2. Höflichkeit,
3. Hilfsbereitschaft,
4. Zuverlässigkeit,
5. Glaubwürdigkeit,
6. Aufmerksamkeit,
7. Einfühlungsvermögen.

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