Rz. 137

Termine, insbes. Gerichtstermine, die sich erledigt haben (z.B. Terminsverlegung) können Sie, anders als bei Fristen, im E-Kalender löschen. Sie können (einige RA-Programme bieten das auch an) diese Termine als "erledigt" löschen.

 

Beispiel:

Im E-Kalender wird, nachdem zuvor im P-Kalender eine Eintragung erfolgte, folgender Gerichtstermin eingetragen:

15.1.2018, 11.00 Uhr, Saal 205, AG Schöneberg, MV (Mündliche Verhandlung).

Das Gericht hebt den Termin wegen krankheitsbedingter Abwesenheit des Vorsitzenden Richters auf.

Diesen Termin können Sie in der Weise löschen, dass der Termin als erledigt notiert wird. Als Grund können Sie z.B. Terminsaufhebung notieren.

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