Rz. 261
7005 | Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise | |
1. von nicht mehr als 4 Stunden | 30,00 EUR | |
2. von mehr als 4 bis 8 Stunden | 50,00 EUR | |
3. von mehr als 8 Stunden | 80,00 EUR | |
Bei Auslandsreisen kann zu diesen Beträgen ein Zuschlag von 50 % berechnet werden. |
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