Rz. 261

 
7005 Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise  
  1. von nicht mehr als 4 Stunden 30,00 EUR
  2. von mehr als 4 bis 8 Stunden 50,00 EUR
  3. von mehr als 8 Stunden 80,00 EUR
  Bei Auslandsreisen kann zu diesen Beträgen ein ­Zuschlag von 50 % berechnet werden.  

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