Rz. 226

§ 2287 BGB gewährt dem Vertragserben unmittelbar keinen Anspruch auf Auskunft über die vom Erblasser gegenüber einem Dritten getätigten Schenkungen. Ist der Vertragserbe allerdings auf die Auskunft des Beschenkten angewiesen, um Aufschluss über eine Schenkung zu erhalten und wird der Beschenkte durch die Auskunft nicht über Gebühr belastet, so besteht ein solcher Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben, § 242 BGB.[312] Voraussetzung ist insoweit jedoch, dass triftige Anhaltspunkte für einen Anspruch gem. § 2287 BGB gegenüber dem Auskunftsverpflichteten bestehen und dass der Auskunftsgläubiger dies in substantiierter Weise vorträgt und gegebenenfalls auch beweist.[313]

 

Rz. 227

Da § 2287 BGB auch analoge Anwendung auf die nach §§ 2270, 2271 BGB bindend gewordene Erbeinsetzung eines Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament anzuwenden ist, stehen einem Schlusserben Auskunftsansprüche nach den voranstehenden Grundsätzen gleichfalls zu.

 

Rz. 228

Der BGH sieht im Zusammenhang mit den Ansprüchen aus § 2287 BGB sowohl die unbenannten Zuwendungen der Ehegatten[314] als auch die Vereinbarung der Gütergemeinschaft[315] unter Umständen als unentgeltliche Zuwendung an. Daher dürfte sich der Auskunftsanspruch des Vertragserben auch auf den Abschluss solcher Rechtsgeschäfte beziehen.[316]

 

Rz. 229

 

Hinweis

In analoger Anwendung zu § 2314 BGB billigt die Rechtsprechung dem Vertragserben einen Wertermittlungsanspruch zu, wenn dieser den Wert einer Schenkung nicht kennen kann.[317] Die Kosten hat dabei der Auskunftsgläubiger zu tragen.

 

Rz. 230

Muster 2.13: Auskunftsklage des Vertragserben/Schlusserben aus einem gemeinschaftlichen Testament mit Bindungswirkung gegen den Beschenkten

 

Muster 2.13: Auskunftsklage des Vertragserben/Schlusserben aus einem gemeinschaftlichen Testament mit Bindungswirkung gegen den Beschenkten

An das

Landgericht/Zivilkammer

_________________________

Klage

namens des

_________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

erhebe ich Klage

gegen

Frau _________________________

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

wegen Auskunft.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte und bitte um Anberaumung eines zeitnahen frühen ersten Termins in dem ich namens des Klägers wie folgt beantragen werde:

Die Beklagte wird verurteilt dem Kläger Auskunft zu erteilen, über alle (teil-)unentgeltlichen Zuwendungen, auch ehebedingte Zuwendungen, die sie vom Erblasser _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, verstorben am _________________________, erhalten hat.

Begründung:

_________________________

[312] BGHZ 97, 188.
[313] BGHZ 97, 188.
[316] Krug, in: Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, Anwaltformulare Erbrecht, § 9 Rn 334.
[317] BGH NJW 1986, 127, einschränkend OLG Düsseldorf ZEV 2012, 156 ff. m. Anm. Spanke.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge