Rz. 391

Das Abstammungsrecht ist zum 1.7.1998 nicht nur im BGB neu geregelt worden, sondern auch im Kollisionsrecht neu verfasst worden. Gemäß Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB bleiben für vor diesem Stichtag geborene Kinder die bisherigen Vorschriften (Art. 19, 20 EGBGB) in Kraft, so dass die aktuelle Vorschrift nur für ab dem 1.7.1998 geborene Kinder gilt.[474]

 

Rz. 392

Eine vorrangige staatsvertragliche Norm ergibt sich allein im Verhältnis zum Iran aus dem deutsch-persischen Niederlassungsabkommen vom 17.12.1929 (siehe Rdn 14).

[474] Für die davor geltende Rechtslage siehe Rdn 411.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge