Rz. 68
Für die Erstellung einer Sorgeerklärung sollten die Eltern folgende Unterlagen und Nachweise mitbringen und vorlegen:
▪ | gültige Personalausweise, |
▪ | Geburtsurkunde des Kindes, |
▪ | für den Fall, dass das Kind noch nicht geboren ist, den Mutterpass, |
▪ | schriftlicher Nachweis über die beantragte oder bereits bestätigte Vaterschaftsanerkennung. |
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