Rz. 68

Für die Erstellung einer Sorgeerklärung sollten die Eltern folgende Unterlagen und Nachweise mitbringen und vorlegen:

gültige Personalausweise,
Geburtsurkunde des Kindes,
für den Fall, dass das Kind noch nicht geboren ist, den Mutterpass,
schriftlicher Nachweis über die beantragte oder bereits bestätigte Vaterschaftsanerkennung.

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