Rz. 12

 
14 bis 17 Punkte
Anordnung des Aufbauseminars (Nachschulung);
falls innerhalb der letzten 5 Jahre bereits die Teilnahme an einem Aufbauseminar → nur Verwarnung;
Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung;
Hinweis, dass bei 18 Punkten Fahrerlaubnisentzug erfolgt.

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