Rz. 99

Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland, die in aller Regel ausschließlich in Deutschland (und nicht auch im Vereinigten Königreich) tätig sind.

 

Rz. 100

Die Rechtslage für die unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) hat sich mit Wirkung zum 1.1.2021 grundlegend geändert. Die europäische Niederlassungsfreiheit gilt nicht mehr und das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich findet auf für unechte Auslandgesellschaften keine Anwendung (siehe Rdn 41 ff.).

Die unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) werden aus deutscher Sicht seit dem 1.1.2021 nicht mehr als Kapitalgesellschaften anerkannt. Eine (europarechtliche oder abkommensrechtliche) Verpflichtung zu einer solchen Anerkennung besteht nicht mehr. Vielmehr erfolgt bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus deutscher Sicht eine rechtliche Umqualifizierung in eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen.

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