Rz. 39

Auch die Umsatzsteuer muss in der Rechnung unter Zitierung der Nr. 7008 VV ordnungsgemäß ausgewiesen sein (siehe im Einzelnen § 38 Rdn 115 ff.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge