[Autor] Prof. Dr. Marion Bernhardt

1. Allgemeines

 

Rz. 137

Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel fristlos ausgesprochen. Sie kann aber auch – in einigen Fällen ist dies aus Rechtsgründen nicht anders möglich – mit einer sog. Auslauffrist erklärt werden, die in der Regel der ansonsten zu beachtenden ordentlichen Kündigungsfrist entspricht.

 

Rz. 138

Eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kommt zum einen aus personenbedingten Gründen bei tariflich oder vertraglich unkündbaren Arbeitnehmern in Betracht,[237] zum anderen aus betriebsbedingten Gründen, beispielsweise im Falle einer Betriebsstilllegung.[238] Der Betriebsrat ist in diesen Fällen analog den Grundsätzen für eine ordentliche Kündigung anzuhören;[239] der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat jedoch gleichzeitig darlegen, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung mit einer sozialen Auslauffrist handelt. Die ordentliche Unkündbarkeit des Arbeitnehmers ist bei der Bewertung der Kündigungsgründe nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen.[240]

2. Muster

 

Rz. 139

Muster 1c.11: Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

 

Muster 1c.11: Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

_________________________

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich mit einer Auslauffrist zum _________________________ _________________________(Datum).[241]

Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört.

Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Andernfalls können Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen.

[241] Datum unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tariflichen Kündigungsfrist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge