Rz. 471

Ein "Abwicklungsvertrag"[828] löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt lediglich die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine zuvor vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung. Demgegenüber enthält der Aufhebungsvertrag selbst die Beendigungsvereinbarung.

[828] Hümmerich, NZA 2001, 1280.

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