Rz. 765

Im Vertragsmuster wird die Regelung einer einstufigen Ausschlussklausel vorgeschlagen. Auch insoweit bestehen grundsätzlich keine Besonderheiten, so dass auf die Erläuterungen zu der Arbeitsvertragsklausel "Ausschlussklausel/Ausschlussfrist/Ausgleichquittung" (siehe § 1a Rdn 605 ff.) verwiesen werden kann. Die im Muster vorgeschlagene Frist von sechs Monaten sollte wegen der Besonderheiten des Chefarztverhältnisses auf keinen Fall unterschritten werden.

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