Rz. 83

 
Praxis-Beispiel

Der Arbeitnehmer wird ab dem (…) befristet als mittelbare Vertretung während des (Urlaubs) von Herrn/Frau (…) als (…) beschäftigt, und zwar auf dem Arbeitsplatz von Herrn/Frau (…), der/die seiner-/ihrerseits die unmittelbare Vertretung von Herrn/Frau (…) übernimmt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch am (…), ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Alternativ: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ende des Vertretungsbedarfs, jedoch frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach der schriftlichen Mitteilung der Zweckerreichung.

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