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Die Telearbeit kann in unterschiedlichen Formen stattfinden, die für die Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mitarbeiter maßgebend sind. Bei den unterschiedlichen Formen der Telearbeit unterscheidet man in der Regel zwischen der Teleheimarbeit, der alternierenden Telearbeit, der Tätigkeit im Satellitenbüro und der mobilen Telearbeit.[957] Bei der Teleheimarbeit wird der Beschäftigte allein in seiner Wohnung tätig, ohne dass er noch einen (zusätzlichen) Arbeitsplatz im Betrieb hat.[958] Die Arbeit findet in diesen Fällen ausschließlich zu Hause statt. Bei der alternierenden Telearbeit wechseln einzelne Arbeitsplätze. Hier erbringt der Beschäftigte einen Teil seiner Arbeitsleistung im Betrieb und einen weiteren Teil an einem externen Telearbeitsplatz (in der Regel zu Hause). In der Literatur wird vielfach darauf verwiesen, dass vor allem die alternierende Telearbeit die ganz überwiegend gewählte Form der Ausgestaltung der Telearbeit ist, weil sie die Vorzüge des unmittelbaren persönlichen Kontaktes im Betrieb mit denen der Arbeit zu Hause kombiniert und verbindet.[959] Bei einer Telearbeit im Satellitenbüro sind die Mitarbeiter in einer aus dem Betrieb ausgegliederten Einheit tätig, die in der Regel für den Arbeitnehmer räumlich günstig gelegen sind.[960] Zunehmend verbreitet ist die Telearbeit in einem Coworking Space, in dem das Unternehmen in der Nähe des Wohnortes des Arbeitnehmers einen Büroarbeitsplatz mit globaler Büronetzstruktur und vor allem auch entsprechende Infrastruktur mit sozialer Kontaktmöglichkeit anmietet und dem Mitarbeiter zur Verfügung stellt. U.a. bei Außendiensttätigkeit ist die mobile Telearbeit eine praktische Form der Ausgestaltung der Arbeit. Über moderne Informations- und Kommunikationsmittel wird eine ständige Verbindung mit der Betriebsstätte sichergestellt, ohne dass eine ständige Anwesenheit des Mitarbeiters an einem festen Arbeitsplatz/einer festen Betriebsstätte notwendig ist.[961] Schließlich kommt als Telearbeit noch das rein mobile Arbeiten als Gestaltungsform in Betracht, bei der der Arbeitnehmer nur mit einem mobilen technischen Geräte, nicht aber mit einem vollen Arbeitsplatz ausgestattet wird. Diese häufig zwar von den Arbeitnehmern gern gewollte Form des Arbeitens birgt für den Arbeitgeber erhebliche Risiken, weil die Einhaltung des Arbeitsschutzes, Datenschutzes und sonstiger die Risiken der Arbeit absichern der Schutzmechanismen nicht sichergestellt ist.

[957] Wank, NZA 1999, 225, 230; Schaub/Schaub, ArbR-Hdb., § 164 Rn 3.
[958] Wank, Rn 72; Wedde, Entwicklung der Telearbeit, S. 4.
[959] Wank, Rn 73 f.
[960] Farr/Dürke, Rechtsprobleme der Telearbeit, 1989, S. 22; Wank, NZA 1999, 225, 230 m.w.N.
[961] Wank, NZA 1999, 225, 230; Collardin, S. 21.

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