Rz. 79

Vertretungsbedarf gegeben?

Wird der Arbeitnehmer gerade für den Vertretungsmehrbedarf eingestellt, nicht aber darüber hinaus (aber ggf. kürzer)?
Ist jedenfalls mittelbare Vertretung gegeben?

Zeit- oder Zweckbefristung?

Steht der Zeitpunkt des Wegfalls der Vertretung datumsmäßig fest? Dann Enddatum und damit Zeitbefristung vorsehen.
Steht der Zeitpunkt des Wegfalls der Vertretung nur im Grundsatz fest, dann Zweckbefristung vorsehen, jedoch schriftliche Mitteilung nach § 15 Abs. 2 TzBfG über die Erreichung des Zwecks erfor­derlich.

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