Rz. 701
Zur Durchsetzung seiner Provisionsansprüche steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Auskunft sowie ein Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges zu, die im Wege der Stufenklage geltend gemacht werden[1570] und als unvertretbare Handlung vollstreckt werden können.[1571] Die vertragliche Modifikation dieses Anspruchs ist zur Wahrung der berechtigten Belange des Arbeitgebers zulässig, sofern sie die Anspruchsverfolgung nicht vereitelt oder unangemessen erschwert.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen