Rz. 694

Die Bestimmung des Provisionssatzes unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Häufig werden die Provisionssätze mit steigendem Vertragswert degressiv gestaffelt, wobei der gestaffelte Provisionssatz den gesamten Vertragswert oder auch nur einen Teil dessen erfassen kann. Zusätzlich sollte geregelt sein, dass die Provision auf der Basis des reinen Nettowarenwertes ohne Einbeziehung von Nebenkosten und Umsatzsteuer berechnet wird, da anderenfalls objektiv nicht erzielte Umsätze provisioniert werden müssten.[1546]

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