Rz. 290

 

Beispiele

Variante 1

Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaubsanspruch angerechnet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich anzeigt und durch ärztliche Bescheinigung nachweist. Dies gilt nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub.

Variante 2

Der Arbeitnehmer erhält neben dem gesetzlichen Mindesturlaub einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von zehn Arbeitstagen jährlich. Der Zusatzurlaub mindert sich um die Anzahl der Krankheitstage, die nicht durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen sind, oder die an Tagen unmittelbar vor oder nach arbeitsfreien Tagen (z.B. Freischicht, Urlaub, Wochenende, Feiertag) auftreten.

Variante 3

Der Arbeitgeber ist berechtigt, von je fünf Tagen, an denen der Arbeitnehmer infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gem. § 9 EFZG an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, die ersten zwei Tage auf den vertraglichen Zusatzurlaub anzurechnen; die angerechneten Tage gelten als Erholungsurlaub, so dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt oder wenn der unmittelbare Anschluss der Maßnahme an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge