Rz. 1068

Muster 1a.62: Verschuldensunabhängige Haftung

 

Muster 1a.62: Verschuldensunabhängige Haftung

Der Filialleiter erhält eine Vergütung in Höhe von _________________________ % des im Vormonat erzielten Nettoumsatzes. Zusätzlich erhält er _________________________ % des im Vormonat erzielten Nettoumsatzes als Mankogeld.
Der Kassen- und Warenbestand wird jährlich zum 31. Dezember durch eine Inventur festgestellt. Eine Verrechnung von Inventurfehlbeträgen und Inventurüberschüssen findet nicht statt.
Der Filialleiter ist verpflichtet, etwaige Inventurfehlbeträge unabhängig von einem Verschulden in vollem Umfang zu erstatten. Die Erstattungspflicht innerhalb des jährlichen Abrechnungszeitraums ist begrenzt auf den Betrag, den der Filialleiter in den zwölf der Feststellung des Inventurfehlbetrages vorangegangenen Monaten als Mankogeld erhalten hat; diese Begrenzung entfällt bei einer verschuldensabhängigen Haftung des Filialleiters.
Die Haftung des Filialleiters entfällt in dem Umfang, in dem der Arbeitgeber den Fehlbetrag selbst zu vertreten hat (§ 254 BGB).

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