Rz. 50

Ist die FE wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung

nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB
§§ 316, 323a StGB oder
§ 24a StVG

entzogen worden, darf eine neue FE unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat, § 36 Abs. 2 FeV.

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