Rz. 68

Wie auch bei den ärztlichen Begutachtungen gilt der Grundsatz der "anlassbezogenen Untersuchung", die zunächst durch die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt wird. Aus der Fragestellung ergeben sich dann entsprechend den Beurteilungskriterien Hypothesen, anhand derer das psychologische Untersuchungsgespräch aufgebaut wird.

 

Rz. 69

In den Beurteilungskriterien wurden für die möglichen Anlassgruppen einer MPU beispielhafte Fragestellungen formuliert:[9]

Zitat

"§ 2a Abs. 4 und 5 StVG: Auffälligkeiten in der Probezeit,"

§ 4 Abs. 10 StVG: Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht nach dem Punktesystem sowie

§ 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV: ein erheblicher oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften

“Ist zu erwarten, dass Herr/Frau … auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?‘

§ 10 Abs. 2 FeV: Unterschreiten des Mindestalters nach § 10 Abs. 1 FeV bei Erteilung einer Fahrerlaubnis im Rahmen der Ausbildung als Berufskraftfahrer(in)

“Erfüllt Herr/Frau … bereits die körperlichen und geistigen Anforderungen an das Führen von Fahrzeugen der Klasse … im Rahmen einer Ausbildung als Berufskraftfahrer(in)?‘

§ 11 Abs. 3 Nr. 1 FeV: Med.-psych. [sic] Gutachten nach Würdigung eines ärztlichen Gutachtens

“Kann Herr/Frau … trotz des Vorliegens einer Erkrankung (in Klammern: Krankheit nach Anlage 4), die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage stellt und unter Berücksichtigung der in dem ärztlichen Gutachten vom … festgestellten Befunde ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE-Klasse …) sicher führen?‘

Mögliche Ergänzungen der behördlichen Fragestellung sind

1. “Insbesondere ist zu prüfen, ob das Leistungsvermögen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (FE-Klasse …) ausreicht.‘
2. “Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Kompensation der festgestellten Einschränkungen durch besondere persönliche Voraussetzungen (vgl. Anlage 4 FeV) möglich ist.‘

§ 11 Abs. 3 Nr. 2 FeV: Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter

“Hat Herr/Frau … bereits einen Entwicklungsstand und die Reife erreicht und erfüllt er/sie bereits vor Erreichen des in § 10 FeV vorgesehenen Mindestalters die körperlichen und geistigen Anforderungen an das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 1/2 (FE-Klasse …)?‘

§ 11 Abs. 3 Nr. 3 FeV: Auffälligkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung

“Kann Herr/Frau … trotz der vom Sachverständigen oder Prüfer nach § 18 Abs. 3 FeV mitgeteilten Auffälligkeiten (…) ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE-Klasse …) sicher führen?‘

§ 11 Abs. 3 Nr. 5 FeV: Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

“Ist trotz der aktenkundigen (erheblichen) Straftat(en) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht zu erwarten, dass Herr/Frau … erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?‘

§ 11 Abs. 3 Nr. 6–7 [sic] FeV: Straftaten im Zusammenhang mit der Fahreignung, unter Nutzung eines Fahrzeugs oder mit hohem Aggressionspotenzial

“Ist trotz der aufgrund der aktenkundigen (erheblichen) Straftat(en)

(alternativ)

im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung
aufgrund von Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial
die unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde(n)

entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht zu erwarten, dass Herr/Frau … erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche und/oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?‘

§ 11 Abs. 3 Nr. 8 und § 48 Abs. 9 FeV: Gewähr für die Erfüllung der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen

“Erfüllt Herr/Frau … die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs und bietet er/sie Gewähr dafür, dass er/sie der besonderen Verantwortung für die Beförderung von Fahrgästen mit … gerecht wird?‘

§ 11 Abs. 3 Nr. 9 FeV: Neuerteilung nach wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis[10]

“Erfüllt Herr/Frau … die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (FE-Klasse …)? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er/sie auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen (ggf. einfügen: mit und ohne Alkohol-/Drogeneinfluss) verstoßen wird?‘

§ 13 Nr. 2a) und e) FeV: Alkoholmissbrauch

“Kann Herr/Frau … trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 zur FeV ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 (FE-Klasse …) sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er/sie ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird?‘

§ 13 Nr. 2b) und c) FeV: Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder Führen eines (Kraft-)Fahrzeugs mit BAK ≥ 1,6 ‰ oder AAK ≥ 0,8 mg/l. [sic]

“Ist zu erwarten, dass Herr/Frau … auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem die die [sic] Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1/2 (FE-Klasse …) in Frage stellen?‘

Bei Auff...

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