Rz. 55
Gem. § 544 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 551 Abs. 2 S. 6 ZPO kann der Antrag des Revisionsklägers auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Einwilligung des Revisionsbeklagten nur um bis zu zwei Monate verlängert werden.
Rz. 56
Hinweis
Durch die Einwilligungsverweigerung kann der Revisionsbeklagte der Verzögerung des Rechtskrafteintritts entgegenwirken.[103]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen