Rz. 41

Der Kindesunterhalt des K kann hier allein nach dem Einkommen von M bestimmt werden.

neKM erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch die Betreuung des noch minderjährigen Kindes.

Der Kindesunterhalt, der hier zu Berechnungszwecken als Geldbetrag auszuweisen ist, bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.700 EUR. Es kommt deshalb grundsätzlich die Einkommensgruppe 6 (3.501 EUR bis 3.900 EUR) zur Anwendung. Es sind drei Unterhaltsberechtigte vorhanden (F, neKM und G). Die DT geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Deshalb ist die Herabstufung um eine Einkommensgruppe in Gruppe 5 (3.101 – 3.500 EUR) geboten.

K ist 9 Jahre alt (zweite Altersstufe). Der Bedarf nach der DT beträgt somit 546 EUR. Abzüglich des hälftigen Kindergelds ergibt sich ein (fiktiver) Zahlbetrag von 436,50 EUR (546 EUR – 109,50 EUR).

M verbleiben rechnerisch 3.263,50 EUR (3.700 EUR – 436,50 EUR).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge