Rz. 51

Unter bestimmten Voraussetzungen ist manchmal zusätzlich die Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit erforderlich. Dies kann zum einen der Fall sein, wenn die Testdurchführung eindeutig von der Fahrerlaubnisbehörde in der Gutachtenanordnung bzw. Fragestellung angefordert wird. Zum anderen kann es sich bei bestimmten Erkrankungen oder Medikationen oder ab einem bestimmten (nicht näher definierten) Alter durchaus als sinnvoll erweisen, die Leistungsfähigkeit eines Klienten mithilfe standardisierter Testverfahren zu überprüfen, sofern ein Verdacht oder Hinweis auf fahreignungsrelevante Einschränkungen vorliegt. Standardisierung bedeutet dabei, dass alle Klienten dieselben Testsituationen präsentiert bekommen. Zudem werden die Testergebnisse des Klienten mit einer sogenannten Normstichprobe verglichen und an dieser gemessen. Dies ermöglicht die Bewertung der individuellen Leistungswerte einer Person. Die Bewertung der Testwerte wird von einem dafür qualifizierten Verkehrspsychologen vorgenommen und fließt in das Gutachten mit ein.

 

Rz. 52

Zu beachten ist dabei jedoch, dass, wenn die Testdurchführung nicht direkt von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet worden ist, die Tests nur mit Einverständnis des Klienten überhaupt durchgeführt werden dürfen. Auch hierbei ist der Grundsatz der anlassbezogenen Befunderhebung zu berücksichtigen.

 

Rz. 53

Je nach Fragestellung kann es aber aus gutachterlicher Sicht notwendig sein, die Leistungsfähigkeit zu überprüfen, um die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde abschließend beantworten zu können. Ist die Testdurchführung dann nicht bereits mit angefordert und weigert sich der Klient, zusätzliche Tests durchführen zu lassen, wird die Fragestellung der Behörde lediglich zum Teil beantwortet. Zudem enthält das Gutachten dann den Hinweis, dass eine Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit dringend erforderlich erscheint. In diesem Falle kommt es nicht selten zur nachträglichen Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Rz. 54

 

Praxistipp

Es ist zu empfehlen, dass der Klient der anlassbezogenen Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit im Rahmen der ärztlichen Begutachtung zustimmt, da andernfalls weitere Kosten durch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung auf ihn zukommen können.

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