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Die Mindestversicherungssumme beträgt 2,5 Mio. EUR für jeden einzelnen Versicherungsfall. Damit wurde hier die naheliegende Angleichung an die Rechtsanwalts-GmbH (§ 59j BRAO) vorgenommen. Die jährliche Höchstleistung lehnt sich ebenfalls an die Regelungen an, die für die GmbH gelten. Die Mindestversicherungssumme muss für mindestens so viele Fälle pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen, wie die Gesellschaft Partner hat, bei drei oder zwei Partnern muss als absolutes Minimum die vierfache Leistung pro Jahr zur Verfügung stehen.

Für Patentanwälte gilt dies alles entsprechend über § 45a PatAnwO. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterliegen hingegen abweichenden Regelungen. Wollen Wirtschaftsprüfer als PartGmbB firmieren und in den Genuss der entsprechenden Haftungsbeschränkung kommen, benötigt die Gesellschaft Versicherungsschutz über eine Summe von mindestens 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall, allerdings darf die Jahreshöchstleistung nicht begrenzt werden (§ 54 Abs. 1 WPO i.V.m. § 323 Abs. 2 Satz 1 HGB). Für Steuerberater gilt § 67 Abs. 1 und 2 StBerG mit der Mindestversicherungssumme von 1 Mio. EUR bei einer Jahresmaximierung, die der der Rechts- und Patentanwälte entspricht.

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