Rz. 33
Ein bestehender Schmerzensgeldanspruch gilt als in der angemessenen Höhe von Anfang an geschuldet.[138] Für eine (Verzugs-)Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen gelten demnach selbst bei unbeziffertem Klageantrag die allgemeinen Regeln; sodass etwa bei entsprechendem Antrag auch Rechtshängigkeitszinsen gemäß § 291 BGB zuzusprechen sind.[139] Ein In-Verzug-Setzen mittels Mahnung erfordert allerdings, dass der Schuldner anhand von – freilich von ihm selbst nach besten Kräften unverzüglich zu besorgenden – objektiven Unterlagen eine ausreichende Gewissheit über den tatsächlich eingetretenen und in Zukunft noch zu erwartenden immateriellen Schaden erlangt hat.[140] Werden nach Verzugseintritt (Teil-)Zahlungen unter Rückforderungsvorbehalt oder ohne jede Zweckbestimmung erbracht, ist problematisch, ob damit (teilweise) Erfüllung eintritt und insoweit ein weiterer Verzugsanspruch entfällt.[141]
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