Rz. 13

Bis 1994 waren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien des Krankenversicherungsverhältnisses neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) insbesondere durch die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG a.F.) geregelt, ohne dass diesen ein besonderer Abschnitt oder Titel der privaten Krankenversicherung gewidmet war.

Durch Gesetz vom 21.7.1994, in Kraft getreten am 29.7.1994, wurde in das VVG ein neuer Titel "Krankenversicherung" (§§ 178 a–178 o VVG a.F.) eingefügt. Nachdem das Genehmigungserfordernis der Versicherungsbedingungen durch die staatlichen Aufsichtsbehörden weggefallen war, sollten diese Vorschriften dadurch, dass einige Passagen der Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung zum Gesetz wurden, einen Mindeststandard für die substitutive Krankenversicherung festlegen.

 

Rz. 14

Die §§ 178 a–178 o VVG a.F. orientierten sich daher im Wesentlichen an dem aufgrund der Musterbedingungen und Tarifbestimmungen bereits geltenden Krankenversicherungsrecht. Viele Begriffe aus den zuvor geltenden Musterbedingungen waren in das VVG aufgenommen worden; daher konnte zu vielen Vorschriften die vor Inkrafttreten der §§ 178 a ff. VVG a.F. ergangene Rechtsprechung zur Auslegung der entsprechenden Bestimmungen herangezogen werden.

 

Rz. 15

Das Krankenversicherungsrecht hat seit 2007 erhebliche Veränderungen erfahren, die nicht nur durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes begründet sind, sondern auch durch politische Entscheidungen, die sich in weiteren Gesetzen niedergeschlagen haben.

 

Rz. 16

Mit dem Inkrafttreten des neuen VVG 2008 zum 1.1.2008 wurden auch die Vorschriften des die Krankenversicherung betreffenden Teils geändert. Sie fanden sich nunmehr in §§ 192–208 VVG 2008. Dies stellt jedoch nicht die alleinige gesetzliche Grundlage für die private Krankenversicherung dar. Es kam vielmehr zu einem Bündel von gesetzlichen Neuerungen und Änderungen, die in drei großen Komplexen ihren Niederschlag fanden und zu mehreren gravierenden Änderungen führten.

Seit dem 1.1.2009 ist das VVG 2009 in Kraft getreten, das seit dem 1.1.2009 für alle Neu- und Altverträge gilt und in dem die Krankenversicherung wiederum in den §§ 192208 VVG geregelt ist. Infolge der Übergangsvorschriften kann allerdings daneben noch länger das VVG a.F. zur Anwendung kommen, so etwa jedenfalls dann, wenn der Versicherungsfall vor dem 1.1.2009 eingetreten ist.

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