Rz. 273
▪ | Anmelden müssen sämtliche Geschäftsführer, vgl. Rdn 239. |
▪ | Zu Nr. 2 vgl. Rdn 239. |
▪ | Zur Frage, ob auch das Agio zum Handelsregister anzumelden ist, vgl. Rdn 234. |
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