Rz. 77
▪ | Wie Bargründung (vgl. Rdn 48) | ||||||
▪ | Zusätzlich dem Handelsregister einzureichen:
|
||||||
▪ | Registergericht lehnt Eintragung bei wesentlicher Überbewertung ab |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen