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Nur wenige Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Bereich des Erbrechts Kosten über den Beratungs-Rechtsschutz hinaus. Der Mandant ist nach einer Rechtsschutzversicherung zu befragen und eine Deckungszusage einzuholen, zumindest im Hinblick auf ein erstes Beratungsgespräch.
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