Rz. 300

Muster 16.12: Antrag auf Erlass einer Sicherungsverfügung mit Erwerbsverbot

 

Muster 16.12: Antrag auf Erlass einer Sicherungsverfügung mit Erwerbsverbot

An das

Amtsgericht _________________________[462]

Antrag auf Erlass einer Sicherungsverfügung mit Erwerbsverbot

In Sachen

des _________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Antragsgegner –

beantragen wir namens und kraft beigefügter Prozessvollmacht des Antragstellers bei dem wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit nach § 942 ZPO zuständigen Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung den Erlass folgender einstweiliger Verfügung:

 
  1. Dem Antragsgegner wird es unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,[463] verboten, seine Eintragung als Eigentümer des Grundstücks _________________________, Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, für _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, zu beantragen bzw. einen bereits gestellten Eintragungsantrag aufrecht zu erhalten.[464]
  2. Die Eintragung eines Widerspruchs gegen die für den Antragsgegner bei dem unter 1. genannten Grundstück in Abt. II. eingetragene Auflassungsvormerkung wird angeordnet.[465]
  3. Das Grundbuchamt wird um die Eintragung des Widerspruchs gemäß 2. ersucht.[466]
  4. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Begründung:

Der Antragsteller hat mit Kaufvertrag vom _________________________, beurkundet vom Notar _________________________, das im Antrag zu 1. bezeichnete Grundstück verkauft. In der Urkunde wurde die Auflassung erklärt und die Auflassungsvormerkung bewilligt sowie deren Eintragung beantragt. Die Auflassungsvormerkung ist eingetragen.

 
  Glaubhaftmachung: 1. Fotokopie des Kaufvertrags vom _________________________, Anlage 1,
    2. Fotokopie beglaubigter Grundbuchauszug vom _________________________, Anlage 2.

Der Antragsteller hat mit dem Antragsgegner in einfach-schriftlicher Form im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten notariell beurkundeten Kaufvertrag vereinbart, dass der Antragsteller verpflichtet ist, das Grundstück zurück zu erwerben, wenn _________________________.

 
  Glaubhaftmachung: Vereinbarung vom _________________________, Anlage 3.

Der Antragsgegner hatte den Antragsteller zuvor darauf hingewiesen, die Einhaltung der notariellen Form sei nicht erforderlich. Man könne insofern die Notarkosten sparen.

 
  Glaubhaftmachung: Schreiben des Antragsgegners vom _________________________, Anlage 4.

Der Antragsteller ist inzwischen anwaltlich beraten und ist daher der Auffassung, dass der Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB formnichtig ist. Wenn der Antragsgegner jedoch als Eigentümer eingetragen wird, ist der Vertrag seinem gesamten Inhalt nach – und damit auch im Hinblick auf die einfach-schriftliche zusätzliche Vereinbarung vom _________________________ – gem. § 311b Abs. 1 S. 2 BGB geheilt.[467] Der Antragsteller würde damit seinen Grundbuchberichtigungsanspruch verlieren.

_________________________

Rechtsanwalt

[463] Vgl. § 890 ZPO; Der Festsetzung von Ordnungsmitteln muss eine entsprechende Androhung vorausgehen, weshalb sich die Aufnahme im Antrag empfiehlt.
[464] Das Erwerbsverbot ist Eintragungshindernis gem. § 18 GBO; OLG Hamm OLGZ 1970, 438 ff.
[465] § 894 BGB bei nichtigem Kaufvertrag und in Folge dessen ins Leere gehender Auflassungsvormerkung.

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