Rz. 728

Das Genossenschaftswesen hat in Deutschland eine rd. 150-jährige Tradition und reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des GenG v. 14.8.2006 (BGBl I v. 18.8.2006, S. 1911 ff.) erhielt das GenG eine grundlegende Reform (vgl. Geschwandtner, in: Dombeck/Geschwandtner/Rohde/Stüber, 2023, § 1 Rn 2 ff.). Zielsetzung dieser Novellierung war, die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform zu steigern, die Gründung von Genossenschaften zu erleichtern und insgesamt eine Modernisierung, auch in sprachlicher Hinsicht, zu erreichen ("Genossen" wurden zu "Mitgliedern" – "Statut" wurde zur "Satzung"). Nach der neuen – erweiterten – Begriffsbestimmung sind gem. § 1 Abs. 1 GenG Genossenschaften:

Zitat

"Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Betrieb zu fördern."

 

Rz. 729

Es gilt der Grundsatz: Ein Mitglied – eine Stimme (§ 43 Abs. 3 S. 1 GenG), allerdings kann die Satzung abweichendes bestimmen. Das Besondere dieses Prinzips der Genossenschaften ist, dass die Generalversammlung damit – anders als bei anderen Rechtsformen – grundsätzlich nicht im Interesse der Kapitalstärksten, sondern der Mehrheit der Mitglieder entscheidet. Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 17 GenG).

 

Rz. 730

Insgesamt liegt die Zahl der in der Rechtsform der eG betriebenen Unternehmen im Jahr 2023 bei mehr als 7.000 eingetragenen Genossenschaften. Neben den über 1.700 ländlichen Genossenschaften (Agrar- und Ernährungswirtschaft) sind vor allem die fast 800 Kreditgenossenschaften (Volks-, Raiffeisen-, Sparda, PSD-Banken), die in der Form einer eG betrieben werden, die rund 1.400 gewerblichen Genossenschaften (Photovoltaik, Handel, Handwerk, Verkehr etc.), die Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften, Apothekergenossenschaften (Herstellung von und der Handel mit Medikamenten) und Ärztegenossenschaften (Erledigung von Abrechnungsaufgaben für ihre Mitglieder) sowie die rd. 1.800 Wohnungsbaugenossenschaften zu nennen (vgl. www.dgrv.de sowie www.gdw.de).

 

Rz. 731

Die Bedeutung der Genossenschaft wird durch die wachsende Zahl der Neugründungen unterstrichen. Allein im Jahr 2021 wurden unter dem Dach des DGRV 113 Genossenschaften gegründet. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat das Jahr 2012 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt, um den Beitrag hervorzuheben, den diese für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung leisten.

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