Rz. 161

Ein Dienstnehmer, der zum Geschäftsführer bestellt werden soll, wird nicht dadurch zum Arbeitnehmer, dass die Bestellung zum Geschäftsführer unterbleibt (vgl. BAG v. 25.6.1997 – 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363 = DB 1997, 2029]; vgl. zu einem etwaigen Schadensersatzanspruch bei Nicht-Bestellung, unten Rdn 180; vgl. zur Sonderthematik des Auflebens eines ruhenden Arbeitsverhältnisses nach Abberufung unten Rdn 300 und 383 ff.; zur Umwandlung in ein Arbeitsverhältnis nach Abberufung unten Rdn 188).

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