Rz. 214
Ferner ist die vertragliche Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Trennung möglich (s.u. Musterformulierung Rdn 271 ff.).
Rz. 215
Hinweis zur Vertragsgestaltung im Interesse des Geschäftsführers beim unbefristeten Vertrag
1. | Variante "Kündigungsschutz": Der GF und die GmbH können zum Schutz des Geschäftsführers zulässig die Anwendung der materiellen Regen des Kündigungsschutzgesetzes vereinbaren. |
2. | Variante "Erfordernis eines wichtigen Grundes": Der GF und die GmbH können zum Schutz des Geschäftsführers das Recht zur ordentlichen Kündigung ausschließen. |
3. | Variante "Abfindung": Der GF und die GmbH können zur finanziellen Abfederung eine Abfindung vereinbaren. |
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