Rz. 278

Eine unzulässige Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes i.S.d. § 626 BGB stellt auch die Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem Grund dar; diese ist wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig (vgl. BGH v. 3.7.2000 – II ZR 282/98, NZA 2000, 945 = DB 2000, 1807).

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