Rz. 59

Vor allem jugendliche Zweiradfahrer steigern nicht selten durch technische Veränderungen die Leistung ihres Mopeds oder Motorrads. Zum Fahren solcher frisierter Maschinen reicht ihre Fahrerlaubnis dann jedoch nicht mehr aus.

 

Rz. 60

 

Tipp: Technische Veränderungen am Leichtkraftrad

Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfordert bei erheblichem Überschreiten der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit in der Regel zwar nicht den Nachweis, dass der Betroffene technische Veränderungen vorgenommen hat. Wenn aber keine äußeren Eingriffe nachzuweisen sind, kann dem Fahrer ein Schuldvorwurf nur gemacht werden, wenn das Leichtkraftrad mindestens 20 % schneller als zugelassen fahren kann (OLG Karlsruhe DAR 2003, 132).

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