Rz. 254

Der VN ist beweisbelastet für die klar feststellbare Höhe der Kosten, die Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze durch den Rettungsdienst bzw. für die ärztliche Anordnung des Transports der VP zum Krankenhaus und die fehlende Leistungspflicht eines anderen Verpflichteten nach § 286 ZPO.

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